Die Landesliste der AfD zur Bundestagswahl 2025
Hier erhalten Sie Infos zu unseren Listenkandidaten für die Bundestagswahl 2025 und nützliches Wissen rund um den Wahlprozess auf einen Blick.
Hier erhalten Sie Infos zu unseren Listenkandidaten für die Bundestagswahl 2025 und nützliches Wissen rund um den Wahlprozess auf einen Blick.
Eine Landesliste ist eine Liste von Kandidaten, die eine Partei in einem Bundesland für die Bundestagswahl aufstellt. Über die Zweitstimme wählen die Bürger diese Liste, und die Mandate werden entsprechend dem Anteil der Zweitstimmen vergeben.
Die Reihenfolge der Kandidaten auf der Landesliste wird von der jeweiligen Partei auf einem Parteitag oder in einer Aufstellungsversammlung demokratisch gewählt.
Die Landesliste bestimmt, welche Kandidaten einer Partei über die Zweitstimme in den Bundestag einziehen. Je mehr Zweitstimmen eine Partei in einem Bundesland erhält, desto mehr Kandidaten aus ihrer Landesliste erhalten ein Mandat.
Bei der Direktkandidatur tritt eine Person in einem Wahlkreis direkt an und wird mit der Erststimme gewählt. Die Landesliste hingegen bezieht sich auf die Zweitstimme und listet Kandidaten einer Partei, die für ein Bundesland antreten.
Die Anzahl der Kandidaten auf einer Landesliste ist nicht begrenzt. Jede Partei kann so viele Personen nominieren, wie sie möchte, wobei oft mehr Kandidaten aufgestellt werden, als realistischerweise in den Bundestag einziehen können.
Ja, das ist möglich. Ein Kandidat kann sowohl in einem Wahlkreis als Direktkandidat antreten als auch auf der Landesliste einer Partei stehen. Dadurch hat er zwei Möglichkeiten, ein Mandat zu erhalten.
Ja, die Landeslisten müssen von den Landeswahlleitern geprüft und zugelassen werden. Dabei wird kontrolliert, ob die Aufstellung der Liste gemäß den gesetzlichen Vorgaben erfolgt ist.
Alle Parteien, die zur Bundestagswahl zugelassen sind, dürfen eine Landesliste einreichen. Neue oder kleinere Parteien müssen jedoch zunächst Unterstützungsunterschriften sammeln, um zur Wahl zugelassen zu werden.
Direktkandidaten treten in einem bestimmten Wahlkreis an und werden direkt von den Wählern gewählt. Listenkandidaten werden über die Landesliste der Partei gewählt, um sicherzustellen, dass auch Stimmen, die nicht direkt zu einem Mandat führen, berücksichtigt werden.